Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
vielen Dank, dass Sie sich für Huber Textilservice entschieden
haben. Nachfolgend finden Sie unsere Geschäftsbedingungen, die
für alle von uns an Sie erbrachten Reinigungsleistungen gelten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Reinigungsleistungen ("AGB")
1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1.1
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von uns ("Huber
Textilservice GbR") an den Kunden in Deutschland erbrachten
Reinigungsleistungen mit Bezug auf Bekleidung, Kleidungsstücke
und andere Textilien (das "Reinigungsgut"), unabhängig davon, ob
die Parteien eines Reinigungsvertrages ausdrücklich auf die AGB
Bezug nehmen.
1.2 Huber Textilservice weist andere allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zurück; deren
Anwendung wird ausgeschlossen. Eine direkte oder indirekte
Bezugnahme auf allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
stellen keine Einbeziehung dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen durch Huber Textilservice dar. Die AGB
gelten an Stelle der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in
von dem Kunden vorgelegten Unterlagen enthalten oder genannt
sind. Abweichungen von den AGB sind für Huber Textilservice GbR
nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich erklärt
wurden.
2. REINIGUNGSLEISTUNGEN
Das Reinigungsergebnis häng stets von den Eigenschaften des
Reinigungsgutes sowie den zu entfernenden Flecken und dem zu
entfernenden Schmutz sowie den für die Reinigung zur Verfügung
stehenden Reinigungsmitteln ab. Huber Textilservice GbR
übernimmt daher keine Gewährleistung für ein bestimmtes
Reinigungsergebnis.
Bestimmte Leistungen vermittelt Huber Textilservice GbR
lediglich für Kooperationspartner (beispielsweise im Bereich der
Teppichreinigung sowie Reparatur-, Näh- und
Änderungsdienstleistungen). In diesem Falle erbringt Huber
Textilservice GbR nur die Vermittlung als Leistung und steht
auch nur für diese Vermittlung nach den Bestimmungen dieses
Vertrages ein. Für Fragen und Anspräche im Zusammenhang mit der
Erbringung der Leistungen durch Kooperationspartner ist allein
der Kooperationspartner Vertragspartner des Kunden und diesem
für seine Leistungen verantwortlich. Huber Textilservice GbR
weist den Kunden darauf hin, wenn Leistungen nur vermittelt
werden - etwa durch Aushang, in der Preisliste oder durch das
Personal in den Ladengeschäften
3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Der Preis für die Reinigung ist der zum Zeitpunkt der
Annahme des Reinigungsgutes in Huber Textilservice GbR
Preisliste genannte Preise. Die Zahlung erfolgt am Monatsende
per Einzugsermächtigung oder per Überweisung oder Bar.
4. VERTRAGSSCHLUSS
Der Vertrag über die Reinigung wird dadurch geschlossen, dass
Huber Textilservice GbR die Waren zur Reinigung gemäß Ziffer 5
annimmt.
5. ANNAHME DER TEXTILIEN
5.1 Huber Textilservice GbR ist berechtigt, das Reinigungsgut
vor der Annahme zu prüfen. Huber Textilservice GbR kann nach
ordnungsgemäßer Prüfung die Reinigung des Reinigungsgutes
ablehnen, wenn es für Huber Textilservice GbR offensichtlich
erscheint, dass die von Huber Textilservice GbR verwendeten oder
zur Verfügung stehenden Reinigungsmethoden und/oder -mittel für
die Reinigung der Textilien ungeeignet sind. Soweit Huber
Textilservice GbR die Reinigung des Reinigungsguts ablehnt, hat
Huber Textilservice GbR das Reinigungsgut an den Kunden
zurückzugeben.
6. PFLICHTEN VON
HUBER TEXTILSERVICE
Huber Textilservice GbR ist verpflichtet, für das Reinigungsgut
die passende Reinigungsmethode auszuwählen. Huber Textilservice
GbR kann sich bei der Auswahl der Reinigungsmethode auf den
Pflegehinweis verlassen, der sich auf den an dem Reinigungsgut
angebrachten Etiketten befindet, es sei denn, dass der Kunde
Huber Textilservice GbR anders lautende Anweisungen gibt.
7. PFLICHTEN DES KUNDEN
7.1 Der Kunde hat Huber Textilservice GbR bei Annahme des
Reinigungsguts auf die Beschaffenheit und das Material des
Reinigungsgutes sowie sonstige Besonderheiten, die bei der
Reinigung des Reinigungsguts zu beachten sind (z.B. Schmutz,
Schäden, bestimmte Fleckenstellen etc.), hinzuweisen.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, Huber Textilservice GbR über den
Wert des Reinigungsguts zu informieren, soweit dieser EUR 500,00
überschreitet.
7.3 Der Kunde hat sämtliche Gegenstände und Objekte vor der
Annahme durch Huber Textilservice GbR aus dem Reinigungsgut zu
entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Metall- und
Plastikgegenstände sowie Papier.
8. RÜCKGABE
8.1 Das Reinigungsgut kann am Abholtag abgeholt werden.
8.2 Huber Textilservice GbR kann die Rückgabe des
Reinigungsgutes bis zur Zahlung des Preises für die Reinigung
verweigern.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei Rückgabe
auf Schäden und ordnungsgemäße Reinigung zu überprüfen. Der
Kunde ist weiter verpflichtet, Huber Textilservice GbR eine
etwaige Beschädigung und unsachgemäße Reinigung des
Reinigungsgutes innerhalb einer angemessenen Frist anzuzeigen.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, falls der Kunde die
Anzeige nicht binnen einer Woche macht, es sei denn, die
Beschädigung oder unsachgemäße Reinigung ist nicht
offensichtlich. Nicht offensichtliche Beschädigungen oder
unsachgemäße Reinigung müssen Huber Textilservice GbR
unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei der
Rückgabe zu identifizieren und eine etwaige Verwechslung des
Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten unverzüglich
anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach
Rückgabe.
8.5 Das Reinigungsgut muss innerhalb von 12 Monaten nach dem
Abholdatum abgeholt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich
etwas anderes schriftlich vereinbart. Wird das Reinigungsgut
nicht innerhalb von 12 Monaten nach dem Abholdatum abgeholt,
liegt es im billigen Ermessen von Huber Textilservice GbR -
soweit Huber Textilservice GbR die Adresse des Kunden nicht
bekannt ist - das Reinigungsgut auf Kosten des Kunden
aufzubewahren, zu verkaufen oder zu versteigern. Der Erlös aus
einem Verkauf oder Versteigerung steht dem Kunden zu, abzüglich
des Reinigungspreises, falls dieser noch nicht gezahlt wurde.
8.6 Soweit der Kunde Mängel, Schäden oder eine Verwechslung
nicht bei Rückgabe des Reinigungsgutes anzeigt, hat der Kunde
nachzuweisen, dass das Reinigungsgut von Huber Textilservice
GbR, und nicht zwischenzeitlich von einem Dritten gereinigt oder
auf andere Weise behandelt wurde.
9. GEWÄHRLEISTUNG
9.1 Huber Textilservice GbR gewährleistet, dass das
Reinigungsgut ordnungsgemäß mit der geeignetsten
Reinigungsmethode behandelt wird, die Huber Textilserverice GbR
zur Verfügung steht.
9.2 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln setzen voraus, dass der
Kunde seine Prüfungs- und Anzeigepflichten ordnungsgemäß erfüllt
und Huber Textilservice GbR Mängel unverzüglich schriftlich
angezeigt hat.
9.3 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind beschränkt auf
Nacherfüllung oder Nachbesserung. Der Kunde kann von dem Vertrag
nur dann zurücktreten oder Minderung verlangen, wenn in zwei
aufeinanderfolgenden Versuchen die Nacherfüllung oder die
Nachbesserung fehlgeschlagen sind.
9.4 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn Huber
Textilservice GbR dem Kunden mitgeteilt hat, dass Huber
Textilservice GbR das Reinigungsgut nicht reinigen kann und der
Kunde auf der Reinigung bestand, oder wenn der Kunde bei
Entgegennahme des Reinigungsgutes durch Huber Textilservice GbR
falsche oder irreführende Angaben mit Bezug auf die
Beschaffenheit des Reinigungsgutes oder andere Tatsachen gemacht
hat, die für die Reinigung des Reinigungsgutes wichtig sind,
oder wenn solche falschen oder irreführenden Angaben in den
Pflegehinweisen des Reinigungsgutes enthalten sind und Huber
Textilservice GbR sich darauf verlassen durfte.
9.5 Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn das
Reinigungsgut vor der Reinigung durch Huber Textilservice GbR
bereits Mängel aufwies, eine ungewöhnlich geringe
Strapazierfähigkeit, Webfehler oder ungenügende Fadenstärke
besitzt, nicht farbecht ist oder Metallgegenstände ungenügenden
Rostschutz besitzen.
9.6 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln
verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Rückgabe des
Reinigungsgutes.
10. HAFTUNG
10.1 Die Haftung von Huber Textilservice GbR ist ausgeschlossen
für normalen Verschleiß, Schrumpfung, sowie Verlust und
Beschädigung von Knöpfen, Schnallen, Reißverschlüssen,
Gummibesatz, Polster oder anderen an dem Reinigungsgut
angebrachten Gegenständen.
10.2 Soweit der Kunde entgegen Ziffer 7.3 Gegenstände in dem
Reinigungsgut belassen hat, ist die Haftung von Huber
Textilservice GbR für Schäden an oder Verlust dieser Gegenstände
ausgeschlossen und der Kunde haftet für Schäden durch diese
Gegenstände an dem Eigentum von Huber Textilservice GbR oder
Dritten.
10.3 Huber Textilservice GbR haftet bei Verlust des
Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für
Bearbeitungsschäden haftet Huber Textilservice GbR
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe
des Zeitwertes. Im Übrigen ist die Haftung auf das 15-fache des
Reinigungspreises begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden,
immaterielle Schäden, Gewinnausfall und/oder mittelbare Schäden
ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
10.4 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder
wegen Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung oder in
Verbindung mit einer Garantie bleiben unberührt.
11. VERSCHIEDENES
11.1 Der Reinigungsvertrag und die AGB unterliegen deutschem
Recht.
11.2 Erfüllungsort ist in 83052 Bruckmühl, Pfarrweg 11.
11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des
Reinigungsvertrages oder eine später aufgenommene Bestimmung
ganz oder teilweise ungültig sein oder werden oder sich eine
Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der ungültigen
Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung
diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart,
die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was
Huber Textilservice GbR und der Kunde gewollt haben oder nach
dem Zweck dieser Vereinbarung gewollt hätten, wenn sie diesen
Punkt beim Abschluss der Vereinbarung bedacht hätten. Beruht die
Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß
der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die
Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten
kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.
ACHTUNG!
Wir haften nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Höhe
des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 15-fachen
Reinigungspreis. Wir bieten die Möglichkeit einer
Haftungserhöhung bis zur Höhe des Zeitwertes durch Abschluss
einer Zusatzversicherung. Die Kosten hierfür betragen EUR 1,00
je EUR 500,00 Zeitwertdeckung.
 
|