Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
vielen Dank, dass Sie sich für Huber Textilservice entschieden haben. Nachfolgend finden Sie unsere Geschäftsbedingungen, die für alle von uns an Sie erbrachten Reinigungsleistungen gelten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reinigungsleistungen ("AGB")

1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle von uns ("Huber Textilservice GbR") an den Kunden in Deutschland erbrachten Reinigungsleistungen mit Bezug auf Bekleidung, Kleidungsstücke und andere Textilien (das "Reinigungsgut"), unabhängig davon, ob die Parteien eines Reinigungsvertrages ausdrücklich auf die AGB Bezug nehmen.

1.2 Huber Textilservice weist andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zurück; deren Anwendung wird ausgeschlossen. Eine direkte oder indirekte Bezugnahme auf allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden stellen keine Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Huber Textilservice dar. Die AGB gelten an Stelle der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in von dem Kunden vorgelegten Unterlagen enthalten oder genannt sind. Abweichungen von den AGB sind für Huber Textilservice GbR nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich erklärt wurden.

2. REINIGUNGSLEISTUNGEN

Das Reinigungsergebnis häng stets von den Eigenschaften des Reinigungsgutes sowie den zu entfernenden Flecken und dem zu entfernenden Schmutz sowie den für die Reinigung zur Verfügung stehenden Reinigungsmitteln ab. Huber Textilservice GbR übernimmt daher keine Gewährleistung für ein bestimmtes Reinigungsergebnis.
Bestimmte Leistungen vermittelt Huber Textilservice GbR lediglich für Kooperationspartner (beispielsweise im Bereich der Teppichreinigung sowie Reparatur-, Näh- und Änderungsdienstleistungen). In diesem Falle erbringt Huber Textilservice GbR nur die Vermittlung als Leistung und steht auch nur für diese Vermittlung nach den Bestimmungen dieses Vertrages ein. Für Fragen und Anspräche im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch Kooperationspartner ist allein der Kooperationspartner Vertragspartner des Kunden und diesem für seine Leistungen verantwortlich. Huber Textilservice GbR weist den Kunden darauf hin, wenn Leistungen nur vermittelt werden - etwa durch Aushang, in der Preisliste oder durch das Personal in den Ladengeschäften


3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Der Preis für die Reinigung ist der zum Zeitpunkt der Annahme des Reinigungsgutes in Huber Textilservice GbR Preisliste genannte Preise. Die Zahlung erfolgt am Monatsende per Einzugsermächtigung oder per Überweisung oder Bar.


4. VERTRAGSSCHLUSS

Der Vertrag über die Reinigung wird dadurch geschlossen, dass Huber Textilservice GbR die Waren zur Reinigung gemäß Ziffer 5 annimmt.


5. ANNAHME DER TEXTILIEN

5.1 Huber Textilservice GbR ist berechtigt, das Reinigungsgut vor der Annahme zu prüfen. Huber Textilservice GbR kann nach ordnungsgemäßer Prüfung die Reinigung des Reinigungsgutes ablehnen, wenn es für Huber Textilservice GbR offensichtlich erscheint, dass die von Huber Textilservice GbR verwendeten oder zur Verfügung stehenden Reinigungsmethoden und/oder -mittel für die Reinigung der Textilien ungeeignet sind. Soweit Huber Textilservice GbR die Reinigung des Reinigungsguts ablehnt, hat Huber Textilservice GbR das Reinigungsgut an den Kunden zurückzugeben.

6. PFLICHTEN VON HUBER TEXTILSERVICE

Huber Textilservice GbR ist verpflichtet, für das Reinigungsgut die passende Reinigungsmethode auszuwählen. Huber Textilservice GbR kann sich bei der Auswahl der Reinigungsmethode auf den Pflegehinweis verlassen, der sich auf den an dem Reinigungsgut angebrachten Etiketten befindet, es sei denn, dass der Kunde Huber Textilservice GbR anders lautende Anweisungen gibt.

7. PFLICHTEN DES KUNDEN

7.1 Der Kunde hat Huber Textilservice GbR bei Annahme des Reinigungsguts auf die Beschaffenheit und das Material des Reinigungsgutes sowie sonstige Besonderheiten, die bei der Reinigung des Reinigungsguts zu beachten sind (z.B. Schmutz, Schäden, bestimmte Fleckenstellen etc.), hinzuweisen.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, Huber Textilservice GbR über den Wert des Reinigungsguts zu informieren, soweit dieser EUR 500,00 überschreitet.

7.3 Der Kunde hat sämtliche Gegenstände und Objekte vor der Annahme durch Huber Textilservice GbR aus dem Reinigungsgut zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Metall- und Plastikgegenstände sowie Papier.

8. RÜCKGABE

8.1 Das Reinigungsgut kann am Abholtag abgeholt werden.
8.2 Huber Textilservice GbR kann die Rückgabe des Reinigungsgutes bis zur Zahlung des Preises für die Reinigung verweigern.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei Rückgabe auf Schäden und ordnungsgemäße Reinigung zu überprüfen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, Huber Textilservice GbR eine etwaige Beschädigung und unsachgemäße Reinigung des Reinigungsgutes innerhalb einer angemessenen Frist anzuzeigen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, falls der Kunde die Anzeige nicht binnen einer Woche macht, es sei denn, die Beschädigung oder unsachgemäße Reinigung ist nicht offensichtlich. Nicht offensichtliche Beschädigungen oder unsachgemäße Reinigung müssen Huber Textilservice GbR unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei der Rückgabe zu identifizieren und eine etwaige Verwechslung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe.
8.5 Das Reinigungsgut muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Abholdatum abgeholt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Wird das Reinigungsgut nicht innerhalb von 12 Monaten nach dem Abholdatum abgeholt, liegt es im billigen Ermessen von Huber Textilservice GbR - soweit Huber Textilservice GbR die Adresse des Kunden nicht bekannt ist - das Reinigungsgut auf Kosten des Kunden aufzubewahren, zu verkaufen oder zu versteigern. Der Erlös aus einem Verkauf oder Versteigerung steht dem Kunden zu, abzüglich des Reinigungspreises, falls dieser noch nicht gezahlt wurde.
8.6 Soweit der Kunde Mängel, Schäden oder eine Verwechslung nicht bei Rückgabe des Reinigungsgutes anzeigt, hat der Kunde nachzuweisen, dass das Reinigungsgut von Huber Textilservice GbR, und nicht zwischenzeitlich von einem Dritten gereinigt oder auf andere Weise behandelt wurde.

9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1 Huber Textilservice GbR gewährleistet, dass das Reinigungsgut ordnungsgemäß mit der geeignetsten Reinigungsmethode behandelt wird, die Huber Textilserverice GbR zur Verfügung steht.
9.2 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln setzen voraus, dass der Kunde seine Prüfungs- und Anzeigepflichten ordnungsgemäß erfüllt und Huber Textilservice GbR Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat.
9.3 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind beschränkt auf Nacherfüllung oder Nachbesserung. Der Kunde kann von dem Vertrag nur dann zurücktreten oder Minderung verlangen, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Versuchen die Nacherfüllung oder die Nachbesserung fehlgeschlagen sind.
9.4 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn Huber Textilservice GbR dem Kunden mitgeteilt hat, dass Huber Textilservice GbR das Reinigungsgut nicht reinigen kann und der Kunde auf der Reinigung bestand, oder wenn der Kunde bei Entgegennahme des Reinigungsgutes durch Huber Textilservice GbR falsche oder irreführende Angaben mit Bezug auf die Beschaffenheit des Reinigungsgutes oder andere Tatsachen gemacht hat, die für die Reinigung des Reinigungsgutes wichtig sind, oder wenn solche falschen oder irreführenden Angaben in den Pflegehinweisen des Reinigungsgutes enthalten sind und Huber Textilservice GbR sich darauf verlassen durfte.
9.5 Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn das Reinigungsgut vor der Reinigung durch Huber Textilservice GbR bereits Mängel aufwies, eine ungewöhnlich geringe Strapazierfähigkeit, Webfehler oder ungenügende Fadenstärke besitzt, nicht farbecht ist oder Metallgegenstände ungenügenden Rostschutz besitzen.
9.6 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Rückgabe des Reinigungsgutes.


10. HAFTUNG

10.1 Die Haftung von Huber Textilservice GbR ist ausgeschlossen für normalen Verschleiß, Schrumpfung, sowie Verlust und Beschädigung von Knöpfen, Schnallen, Reißverschlüssen, Gummibesatz, Polster oder anderen an dem Reinigungsgut angebrachten Gegenständen.
10.2 Soweit der Kunde entgegen Ziffer 7.3 Gegenstände in dem Reinigungsgut belassen hat, ist die Haftung von Huber Textilservice GbR für Schäden an oder Verlust dieser Gegenstände ausgeschlossen und der Kunde haftet für Schäden durch diese Gegenstände an dem Eigentum von Huber Textilservice GbR oder Dritten.
10.3 Huber Textilservice GbR haftet bei Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet Huber Textilservice GbR nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Im Übrigen ist die Haftung auf das 15-fache des Reinigungspreises begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden, immaterielle Schäden, Gewinnausfall und/oder mittelbare Schäden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
10.4 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung oder in Verbindung mit einer Garantie bleiben unberührt
.

11. VERSCHIEDENES

11.1 Der Reinigungsvertrag und die AGB unterliegen deutschem Recht.
11.2 Erfüllungsort ist in 83052 Bruckmühl, Pfarrweg 11.
11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Reinigungsvertrages oder eine später aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise ungültig sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der ungültigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was Huber Textilservice GbR und der Kunde gewollt haben oder nach dem Zweck dieser Vereinbarung gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss der Vereinbarung bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.


ACHTUNG!

Wir haften nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 15-fachen Reinigungspreis. Wir bieten die Möglichkeit einer Haftungserhöhung bis zur Höhe des Zeitwertes durch Abschluss einer Zusatzversicherung. Die Kosten hierfür betragen EUR 1,00 je EUR 500,00 Zeitwertdeckung.



            
 
                                                                                                             


 

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